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YouTube-Videos datenschutzfreundlich einbinden

YouTube ist unter den gängigen Online-Videoportalen das wohl bekannteste und beliebteste. Die Google-Tochter macht es Nutzern einfach, mit nur wenigen Klicks Videos auf Webseiten und Blogs publikumswirksam einzubinden. Doch wie steht es um den Datenschutz bei der Einbindung von YouTube-Videos?

Das Problem mit dem Einbettungs-Code

Die Integration von YouTube-Videos auf Webseiten oder Blogs erfolgt mit Hilfe eines sog. „Einbettungs-Codes“, der genau dort im Code der Website platziert wird, an dem das Video später auftauchen soll. Hiermit beginnen aber bereits die datenschutzrechtlichen Schwierigkeiten: Allein durch die Verwendung des „Einbettungs-Codes“ werden bereits beim ersten Aufruf der betroffenen Website ohne Kenntnis des Nutzers im Hintergrund verschiedene Verbindungen zur Konzern-Mutter Google aufgebaut, Cookies gesetzt und dadurch Daten an Google und das von Google betriebene Werbenetzwerk „DoubleClick“ gesendet.

Der erweiterte Datenschutzmodus

Die verwendeten Cookies sind spätestens seit dem „Planet49“-Urteil des EuGH vom Oktober 2019 einwilligungsbedürftig, da diese bspw. auch zum „Tracking“ von Websitebesuchern verwendet werden können. Um YouTube-Videos datenschutzfreundlich einzubinden und um die Einholung von rechtlich nicht ganz trivialen Einwilligungserklärungen in Gestalt eines Cookie-Banners zu umgehen – empfiehlt es sich, den Datenfluss zur Konzern-Mutter Google weitestgehend zu unterbinden. Schnell und einfach lässt sich das durch die Einbettung von YouTube-Videos im „erweiterten Datenschutzmodus“ bewerkstelligen. Der „erweiterte Datenschutzmodus“ ist allerdings gut versteckt und offenbart sich Websitebetreibern nicht auf den ersten Blick.

Drei Schritte für mehr Datenschutz

Folgende drei Schritte sind erforderlich:

  1. Öffnen Sie das YouTube-Video, das Sie auf Ihrer Website oder Ihrem Blog einbinden wollen.
  2. Klicken Sie auf zuerst auf „Teilen“, dann auf „Einbetten“ und anschließend auf „Mehr anzeigen“.
  3. Dort setzten Sie ein Häkchen bei „Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren“.

Das ernüchternde Fazit

Wenn YouTube in diesem Zusammenhang auf seiner Website schreibt „Wenn du diese Option aktivierst, werden von YouTube keine Informationen über die Besucher auf deiner Website gespeichert, es sei denn, sie sehen sich das Video an.“ so weiß der versierte Datenschützer natürlich, dass ein Datenabfluss an Google und das von Google betriebene Werbenetzwerk „DoubleClick“ hierdurch nicht vollständig unterbunden wird. Allein aus der gewählten Formulierung wird klar, dass YouTube nach dem Klick auf das Video sehr wohl Daten von Nutzern speichert. Wie diese Datenspeicherung konkret aussieht, bleibt dem Websitebetreiber aber verborgen. Entsprechende Kontrollmöglichkeit gibt es selbstverständlich nicht.

Gerade im Hinblick auf die dem Websitebetreiber obliegenden Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO dürfte es spätestens hier dünn werden. Jetzt wird auch klar, wieso im Artikel nur von Datenschutzfreundlichkeit und nicht von Datenschutzkonformität die Rede ist. Datenchutzkonformität ist bei der Einbettung von YouTube-Videos auch im „erweiterten Datenschutzmodus“ nicht erreichbar. Die bestehenden Restrisiken können von Websitebetreibern also lediglich identifiziert, dokumentiert und in Kauf genommen werden.

UPDATE:

Neben der Einbettung von YouTube-Videos im erweiterten Datenschutzmodus gibt es inzwischen auch leicht handhabbare Lösungen für die vom LfDI Rheinland-Pfalz präferierte „2-Klick-Lösung“. Sinn und Zweck dieser Lösung ist es, dass Daten an YouTube oder andere Plattformbetreiber erst nach einer Aktivierung durch den Nutzer übertragen werden.

Während die Lösung für TYPO3-Seiten schon länger verfügbar ist (https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Dokumente/TYPO3_Videoeinbettung_mit_2-Klick-Video-Loesung.pdf)., gibt es inzwischen auch für Wordpress-Websites passende Plugins, die die 2-Klick-Lösung sicher umsetzen. Empfehlenswert ist insbesondere das Plugin „Borlabs Cookie“ (https://de.borlabs.io/borlabs-cookie/), das neben der 2-Klick-Lösung auch Cookies und die dazugehörigen Einwilligungen managed. Voraussetzung hierfür ist seitens des Nutzers natürlich, dass er nicht gleich zu Beginn seines Besuchs auf der Website allen nur denkbaren Cookies und Funktionalitäten pauschal zustimmt.

Weitere Informationen und individuelle Beratung

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